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Nach einem langwierigen Zulassungsmarathon ist es geschafft. Der kultige Elektro-Roller SEGWAY darf jetzt ohne umfangreiches Ausnahmeverfahren auf deutschen Straßen fahren. Die Verordnung über die Zulassung von „elektronischen Mobilitätshilfen“, hat am10. Juli den Bundesrat passiert.
Am 24. Juli wurde diese Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Damit dürfen die Straßenversionen des SEGWAY Personal Transporter (i2 und HT) ab dem 25. Juli 2009 offiziell am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Die bundesweite Regelung gilt für die Benutzung von Radwegen und Straßen (wenn keine Radwege vorhanden), die nicht Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind. In Einzelfällen wird auch die Nutzung anderer Verkehrsflächen z. B. für Stadtführungen per Ausnahmegenehmigung erlaubt.
Formale Voraussetzungen für einen ungehinderten Fahrspaß sind ein Mofa-Führerschein sowie eine nachweisbare Haftpflichtversicherung.
Wer möchte nicht lautlos, emissionsfrei und ohne Parkplatzproblem in der Innenstadt unterwegs sein. In 12 Bundesländern war dies mit SEGWAYS bisher nur per Ausnahmegenehmigung möglich. Nun wurde die Nutzung der neuartigen Stehroller im öffentlichen Verkehr vom Bundesrat mit großer Mehrheit verabschiedet.
Als neuartiges Personenbeförderungsmittel ist der SEGWAY lange Zeit keiner Fahrzeugkategorie eindeutig zuzuordnen gewesen. Wer bisher den umweltfreundlichen Elektroroller SEGWAY fahren wollte, musste sich erst mit umständlichen und zeitaufwändigen Behördengängen bei der zuständigen Landesregierung eine Einzel-Ausnahmegenehmigung einholen. Der unbegrenzte SEGWAY-Fahrspaß hörte allerdings beim Überqueren der Landesgrenze auf. Denn hier galten schon wieder die rechtlichen Regelungen des Nachbarlandes.
Umfangreiche Crash-Tests des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer (GDV) sowie ein mehrmonatiger Feldversuch der Technischen Universität Kaiserslautern bestätigten: der SEGWAY Personal Transporter soll am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Nach einem vierjährigen Behördenmarathon hat die Bundesregierung nun eine eigene Fahrzeugklasse geschaffen. Die Fahrzeugklasse läuft unter dem Begriff „elektronische Mobilitätshilfe“ kurz „eMo“ und regelt alle Vorschriften zum SEGWAY im Sinne der Straßenverkehrsordnung.
Die rechtlichen Voraussetzungen im Detail:
Das Bundesgesetzblatt finden Sie hier: Link
Über unseren SEGWAY Vertrieb
Der Segway Point Friedberg mit Sitz in Friedberg/Hessen vertreibt seit Anfang 2007 das selbstbalancierende Elektromobil SEGWAY Personal Transporter des US-Herstellers Segway Inc. in Deutschland. Der Vertrieb erfolgt Bundesweit u.a. über den Segway Point Friedberg und seinem autorisierte Kooperationspartnern. Segway Inc. entwickelt intelligente Technologien zur Bewegungskontrolle unter dem Namen Segway Smart Motion, die in eigenen Transportmitteln wie dem SEGWAY Personal Transporter (PT) implementiert ist. Der SEGWAY PT ist ein einachsiger Selbstbalanceroller mit Null-Emission und äußerst geringem Energieverbrauch (200 km Fahrleistung für weniger als 1 Euro Strom) Der SEGWAY PT wird derzeit schwerpunktmäßig in den Bereichen Polizei, Security,Touristik, Messen, Promotion, Event, Freizeit, Logistik und Rettungsdienst eingesetzt.